Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 06.09.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Beförderungsverträge zwischen TaxiRond, Inhaber Salah Badr, Rudolfplatz 3, 50674 Köln (nachfolgend „Unternehmen“) und dem Auftraggeber.
Das Unternehmen erbringt Verkehr mit Mietwagen im Sinne des § 49 Abs. 4 PBefG. Es handelt sich nicht um Taxiverkehr nach § 47 PBefG. Ein Taxentarif findet keine Anwendung, und es besteht keine Beförderungspflicht.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Unternehmen ihnen in Textform zustimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung von Leistungen und Richtpreisen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
Der Auftraggeber gibt mit seiner Anfrage per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Formular ein Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch das Unternehmen in Textform oder mündlich zustande. Mit der Bestätigung wird zugleich der verbindliche Festpreis genannt.
Aufträge können nach § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG nur ausgeführt werden, wenn sie am Betriebssitz eingegangen sind. Der Auftragseingang wird nach § 49 Abs. 4 Satz 4 PBefG elektronisch erfasst und ein Jahr aufbewahrt.
Fahrten sind mindestens eine Stunde vor der gewünschten Abholzeit zu buchen. Spontane Fahrten ohne Vorbestellung führen wir nicht durch.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gilt der bei der Bestätigung vereinbarte Festpreis. Er umfasst Fahrzeug, Fahrer, Kraftstoff, Maut, übliches Gepäck sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Ein Taxameter kommt nicht zum Einsatz.
Zusätzlich berechnet werden können, sofern vorher angekündigt:
- Wartezeit über die vereinbarte Freizeit hinaus: 0,80 € je Minute,
- vom Auftraggeber gewünschte Zwischenstopps oder Streckenänderungen,
- Sperrgepäck sowie außergewöhnliche Reinigung nach Verschmutzung: ab 80 €.
Die Zahlung erfolgt nach der Fahrt bar, per EC- oder Kreditkarte. Für Geschäftskunden ist Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen möglich. Bei Fahrten ab 200 € kann eine Anzahlung verlangt werden.
§ 4 Wartezeit
Bei Abholung am Flughafen sind 60 Minuten ab tatsächlicher Landung kostenfrei, bei Abholung am Bahnhof 30 Minuten ab tatsächlicher Ankunft, an allen übrigen Orten 15 Minuten ab vereinbarter Abholzeit.
Erscheint der Fahrgast nach Ablauf von 60 Minuten über die Freizeit hinaus nicht und ist er nicht erreichbar, gilt die Fahrt als nicht angetreten (§ 5).
§ 5 Stornierung und Nichtantritt
- Bis 12 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit: kostenfrei.
- Danach bis zur Abholzeit: 50 % des Festpreises.
- Bei Nichtantritt ohne Absage: 100 % des Festpreises.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Das Unternehmen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fahrt aus Gründen unmöglich wird, die es nicht zu vertreten hat. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 8.
§ 6 Kein Widerrufsrecht
Auf Verträge über die Beförderung von Personen sind die Vorschriften über Fernabsatzverträge nach § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB weitgehend nicht anwendbar. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht. Die Stornoregelung nach § 5 bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Pflichten und Verhalten des Fahrgastes
- Die Anweisungen des Fahrers zur Sicherheit sind zu befolgen; Sicherheitsgurte sind anzulegen.
- Im Fahrzeug gilt Rauch- und Alkoholverbot.
- Kinder sind nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen zu befördern. Der Bedarf ist bei der Buchung anzugeben.
- Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit der angegebenen Adressen und Zeiten ein.
Der Fahrer darf die Beförderung ablehnen oder abbrechen, wenn der Fahrgast die Sicherheit gefährdet, andere Personen erheblich belästigt oder das Fahrzeug beschädigt. Der Anspruch auf den Festpreis bleibt in diesem Fall bestehen.
Tiere werden nur nach vorheriger Absprache befördert; Assistenzhunde stets kostenfrei.
§ 8 Haftung
Das Unternehmen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz bleibt unberührt.
Für Verspätungen infolge von Verkehrsstörungen, Witterung, Straßensperrungen oder höherer Gewalt wird nicht gehaftet. Bei Terminfahrten, insbesondere zu Flügen und Zügen, empfehlen wir eine ausreichende Zeitreserve; eine angemessene Pufferzeit legt der Auftraggeber selbst fest.
Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird nicht gehaftet. Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
§ 9 Beschwerden
Beanstandungen richten Sie bitte an [email protected]. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser Bedingungen dienen ausschließlich dem Verständnis; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.